Schönes im Norden

Ferienhäuser

AGB Ferienhaus LUV & LEE Butjadingen

Eigentümer/Vermieter: Christina Schwarz

Thüringer Weg 7

33154 Salzkotten

Tel. 00176 23 88 48 95

Homepage: www.schoenesimnorden.de

E-Mail: info@schoenesimnorden.de

IBAN:DE33476501301010099647

BIC:WELADE3LXXX

Sparkasse Paderborn

Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen für das Mietobjekt:

Ferienhaus LUV & LEE

Hoddersdiek 13 / 13 a

29696 Burhave

I Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Der Feriengast verpflichtet sich mit der Übermittlung seiner Kontaktdaten zur Buchung des Ferienobjektes LUV oder/ und LEE zur Anerkennung dieser AGBs und der Hausordnung. Diese wird bei Anreise auf Verlangen ausgehändigt.
  2. Das Angebot ist freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten und auf Webseiten bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich durch den Vermieter zugesichert sind.
  3. Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich; eine anderweitige Vermietung ist jederzeit möglich.
  4. Die Buchung des Mieters hat schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erfolgen. Die Buchung kommt verbindlich zustande, wenn die Buchungsbestätigung zugestellt wurde und eine Widerrufung der Buchung / Stornierung durch den Vermieter nicht innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Die durch den Gast bereits gezahlten Beträge sind zu erstatten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht nach §355 BGB gemäß §312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB nicht besteht.
  5. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) erfolgt der Vertragsabschluss durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform oder per E-Mail.
  6. Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.

II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

  1. Es gelten die Mietpreise der Buchungsbestätigung. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise.
  2. Bei eigener Endreinigung wird eine Kaution von 100 € fällig. Die Kaution wird bei Schlüsselübergabe an unseren Objektbetreuer in bar oder EC entrichtet. Die Rückzahlung erfolgt bei Mängelfreiheit per Überweisung auf Ihr Konto.
  3. Die Kurtaxe, gemäß der aktuellen Kursatzung, ist vor Ort bei der Schlüsselübergabe an unseren Objektbetreuer in bar zu entrichten. Die aktuelle Kursatzung finden Sie unter www.butjadingen.de.
  4. Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung hat der Mieter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen. Oder es gelten die auf der Buchungsbestätigung genannten Termine.
  5. Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreise hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich, binnen von 3 Banktagen, an den Vermieter zu zahlen. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haftet der Mieter für den hierdurch entstandenen Schaden.

III. Leistungen des Eigentümers/Vermieters

  1. Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:
    • Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer .
    • Übernahme der Nebenkosten in der Zeit vom 09.03. bis 02.11. eines jeden Jahres (Wasser, Heizung, Strom). In der anderen Zeit nach Verbrauch.
    • Weitere Leistungen (z. B. Bettwäschepakte, Wäschepaket, W-LAN, Endreinigung) können kostenpflichtig dazu gebucht werden.

IV. Belegung des Ferienhauses, Untervermietung

  1. Die Belegung und Nutzung des Mietobjektes (inklusive Garten) ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurden. Kinder zählen als volle Person. Bei Überbelegung hat der Vermieter oder der von ihm Beauftragte das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis von 25 € zu verlangen. Die ggf. erforderliche Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur mit gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
  2. Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Mietobjektes ist nicht gestattet.
  3. Der Mieter ist, sofern vom Vermieter schriftlich oder per E-Mail zugesichert, während der Mietdauer berechtigt, ein motorbetriebenes Fahrzeug bis 3,5 Tonnen (ausgenommen sind Wohnmobile) auf dem Parkplatz des Eigentümers, und zwar nur auf der ihm zugewiesenen Parkfläche, abzustellen. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Parkfläche (z.B. Zuwege, Grünflächen o.ä.) ist generell untersagt. Ebenso ist es generell untersagt Lastkraftwagen, Anhänger, Wohnmobile, Wohnwagen o.ä. auf dem Grundstück oder/und dem Parkplatz zu parken. Der Mieter steht dafür ein, dass seine Gäste diese Bestimmungen einhalten.

V. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung

  1. Das Mietobjekt kann am Tag des Mietbeginns zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr übernommen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde.
    Die Schlüsselübergabe erfolgt im Ort durch unseren Objektbetreuer (Anschrift: Wattenring 1, 26969 Burhave)
  2. Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich telefonisch dem Objektbetreuer mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des Mietobjektes wird nicht gewährleistet.
  3. Die Abreise erfolgt am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr. Der Mieter hat bei Übergabe das Haus besenrein, das Geschirr sauber, den Geschirrspüler geräumt, den Abfall getrennt entsorgt, den Grill gereinigt und das Haus aufgeräumt zu hinterlassen. Andernfalls wird ein erhöhter Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt oder von der Kaution einbehalten.
  4. Den Mieter trifft die nebenvertragliche Obhutspflicht für die ihm von Vermieter ausgehändigten Schlüssel des Mietobjektes. Er hat die Schlüssel während der Dauer des Mietvertrages sorgsam aufzubewahren und darauf Acht zu geben, dass er nicht in Verlust gerät. Für den Fall des Verlustes hat der Mieter die Kosten des Austausches der Schließzylinder (Hauseingänge (LUV & LEE) und Hauswirtschaftsraum)) und der 4 Schlüssel zu tragen. Bei Verlust eines Schlüssels wird die Kaution in Höhe von 100 € einbehalten. Eine genaue Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt nach Rechnungsstellung des Schlüsseldienstes.

VI. Sorgfaltspflichten des Mieters

  1. Dem Mieter steht das Recht zu, dass das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und die mit vermietete Außenfläche einschließlich der zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar mit großer Sorgfalt zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt Inventar (z.B. Betten, Schränke, Sofa) umzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache zu melden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete – unverzüglich dem Beauftragten vor Ort anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Ersatz ist nur beim Beauftragten vor Ort auf Kosten des Mieters zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände werden nicht anerkannt.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgabe der Gemeinde Butjadingen hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten.
  4. Das Rauchen innerhalb des Mietobjektes oder in der Sauna ist untersagt. Bei Nichteinhaltung werden anfallende Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. Das Rauchen auf der Terrasse ist bei geschlossener Terrassentür und bei Benutzung eines Aschenbechers gestattet.
  5. Die Tierhaltung in dem gesamten Mietobjekt und auf dem Grundstück ist untersagt.
  6. Wird im Ferienobjekt Zugang zum Internet über WLAN gewährt, so wird dieser Dienst als zusätzlicher Service „as it is“ zur Verfügung gestellt, d.h. der Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass der Internetzugang mit dem vom Gast/ Mieter genutzten Endgeräten zu den gewünschten Zwecken und Zielen genutzt werden kann. Weiterhin erklärt der Gast/Mieter mit der Nutzung des Internetzugangs, dass das Internet nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird. Er verpflichtet sich insbesondere:
    • den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten sowie den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

VII. Rücktritt vom Vertrag AGB Ferienhaus LUV & LEE Butjadingen

  1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes ermittelt.
  2. Zwischen den Parteien wird eine Pauschalisierung dieses Entschädigungsanspruchs gem. Ziff. 1) wie folgt vereinbart: Der Mieter kann den Mietvertrag bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn schriftlich kündigen. Die geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Vom 60. bis zum 31. Tag vor Mietbeginn wird der halbe Mietpreis und vom 30. bis zum Beginn der Mietzeit wird der gesamte Mietpreis fällig. Sollte das Vermietungsobjekt anderweitig vermietet werden können, wird nur die geleistete Anzahlung einbehalten. Dem Vermieter steht das Wahlrecht zu, die Entschädigung entweder in pauschalisierter Höhe oder aufgrund konkreter Berechnung seines Schadens zu verlangen. Macht der Vermieter Anspruch auf die Schadenspauschalisierung geltend, ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der geltend gemachten Pauschale entstanden ist.
  3. Der Vermieter rät dem Mieter, zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung über den Vertragswert abzuschließen.
  4. Reist der Mieter am Anreisetag ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.
  5. Wird die Buchung vom Gast/ Mieter storniert, so kann der Gast/ Mieter die Ausstellung einer Stornorechnung und die Rücküberweisung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Der Antrag hierzu ist schriftlich (postalisch oder per Email) an den Vermieter zu stellen. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 Euro erhoben werden.

VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt § 651 j BGB entsprechend.

IX. Haftung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Objektverwalter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
  2. Für verlorengegangene Gestände oder Eigentum des Mieters wird keine Haftung übernommen.
  3. Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

X. Datenschutz

Im Rahmen der Buchung werden personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer erhoben. Diese Daten werden erst dann gespeichert, wenn Sie diese eingeben und übermitteln. Ihre Daten werden ausschließlich zu Geschäftszwecken gespeichert, die zur Abwicklung von Aufträgen und zur Kommunikation sowie Objektbewertung benötigt werden. Eine Übermittlung ihrer Daten an Dritte erfolgt dabei in dem Umfang, wie für die Buchung bei dem vom Kunden gewählten Anbieter bzw. Vermittler erforderlich ist. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe an den Eigentümer bzw. Bevollmächtigten des gebuchten Ferienobjektes sowie an mit dem Vermittler verbundene Unternehmen oder sonstige Unterauftragnehmer, wie dem Hausservicedienst und dem Buchungssystem der HRS Destination Solutions GmbH, Breslauer Platz 4, 50668 Köln, zum Zweck der Durchführung der Buchung und Zahlungsabwicklung im Rahmen entsprechender vertraglicher Strukturen und im Rahmen der geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, Vorschriften ein. Sie können der vorstehend genannten Nutzung und/oder Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit durch Mitteilung an uns widersprechen bzw. widerrufen oder Korrekturen verlangen, sofern die Daten nicht zur Vertrags-/Auftragsabwicklung erforderlich sind und nicht aus anderen gesetzlichen Vorgaben, wie aus steuerlicher und handelsrechtlicher Verpflichtungen, vorgehalten werden müssen. Sie können jederzeit Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten verlangen. Ihre Daten werden auf gesicherten Webservern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Damit Ihre Daten bei der Online-Buchung nicht in falsche Hände gelangen, werden sie mit einem gängigen und sicheren Datenübertragungsverfahren verschlüsselt. Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung auf der Webseite des o.g. Vermittlers entnommen werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.